Arbeitssicherheit in Unternehmen
Unfälle und damit verbundene Schädigungen von Beschäftigten bis hin zur Todesfolge, gehören oftmals zu den dramatischsten und nachhaltigsten Ereignissen innerhalb eines Unternehmens. Verantwortliche und Beschäftigte leiden oft noch Jahre unter den Folgen. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit helfen Ihnen dabei, Gefahrenquellen zu erkennen, um Unfallereignisse und andere negative gesundheitliche Auswirkungen für Ihre Beschäftigten durch frühzeitiges Handeln möglichst zu vermeiden. Die gesetzliche Grundlage für die sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen bildet, wie auch in der Arbeitsmedizin, das Gesetz über Betriebsärzte und Betriebsärztinnen, Sicherheitsingenieure / Sicherheits-ingenieurinnen und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, kurz „Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Hier heißt es in § 5: „Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure,-techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und Ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen…“ Diese Forderung des Gesetzgebers kann gemäß § 19 des Arbeitssicherheits-gesetzes auch erfüllt werden, indem „der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 oder § 6 verpflichtet.“ Die Zusammenarbeit mit der ASD Rhein-Ruhr GmbH basiert auf § 19 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Eine schriftliche Bestellung ist in diesem Fall nicht vorgesehen. Anforderungen an Sicherheitsfachkräfte Bei den Sicherheitsfachkräften bzw. den Sicherheitsingenieuren handelt es sich um Experten, die den Unternehmer zu allen in § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes genannten Themen des Arbeitsschutzes fachkundig beraten. Zur Sicherheitsfachkraft bestellt werden darf nur, wer über die notwendige sicherheitstechnische Fachkunde verfügt und berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur*in zu führen, oder Sicherheitstechniker*in oder -meister*in mit der entsprechenden Fachkunde ist. Die Fachkunde wird in umfangreichen Fortbildungen vermittelt, die hauptsächlich durch Berufsgenossenschaften und Unfallkassen angeboten werden. Die Mitarbeiter der ASD Rhein-Ruhr GmbH unterstützen Sie bei allen sicherheitstechnischen Fragestellungen z.B. bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Planung und Durchführung von Unterweisungen, bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und vielem mehr. Wenn sich Ihr Unternehmen in einer der nachfolgenden Städte/Gemeinden befindet, ist eine Vollbetreuung durch unser Haus nach DGUV Vorschrift 2 möglich: Alpen, Bedburg-Hau, Bocholt, Bochum, Bottrop, Dinslaken, Duisburg, Düsseldorf, Emmerich am Rhein, Ennepetal, Erkrath, Essen, Geldern, Gelsenkirchen, Gladbeck, Goch, Grefrath, Grevenbroich, Hamminkeln, Hattingen, Heiligenhaus, Herten, Hilden, Hünxe, Isselburg, Issum, Kalkar, Kamp-Lintfort, Kempen, Kerken, Kevelaer, Kleve, Korschenbroich, Kranenburg, Krefeld, Langenfeld, Leichlingen, Leverkusen, Meerbusch, Mettmann, Moers, Mönchengladbach, Monheim am Rhein, Mülheim an der Ruhr, Neukirchen-Vluyn, Neuss, Oberhausen, Ratingen, Rees, Rheinberg, Rheurdt, Schermbeck, Sonsbeck, Straelen, Uedem, Velbert, Viersen, Voerde, Wachtendonk, Weeze, Wesel, Wuppertal, Xanten. Sollte Ihr Unternehmensstandort hier nicht aufgeführt sein, informieren wir Sie gerne im persönlichen Gespräch.